Forderung aus Straftat nach Restschuldbefreiung
Nach meiner Restschuldbefreiung zu meiner Privatinsolvenz im Februar 2019 besteht noch eine Forderung aus einer Straftat. Diese wurde soweit ich weiss, mit der Insolvenz nicht abgegolten. Wann kann der Gläubiger wegen dieser Forderung auf mich zu kommen? Kann sofort mein Konto gepfändet werden oder eine Lohnpfändung über meinen Arbeitgeber erfolgen? Gelten hier Fristen? Ich habe seit Februar noch nichts von meinem Gläubiger gehört.
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich kann unter Zuhilfenahme der Insolvenztabelle die Zwangsvollstreckung umgehend in die Wege geleitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt