versagte Restschuldbefreiung

Guten Tag,
ein Gläubiger hat mir die Restschuldbefreiung versagt. Die Forderung beträgt 105 Euro, inklusive Inkassobüro jetzt 185 Euro.
Frage: Ist es richtig das man mir wenn das Inkassobüro in 5-6 Jahren wieder auf mich zu kommt Zinsen draufschlagen kann?
Kann man mir auch noch weitere Kosten draufschlagen?
Würde sonst gerne die Forderung in 5 Euro Raten begleichen, mein Insolvenzverwalter sagt das wäre zweckmässig das nicht in 5-6 Jahren noch Zinsen drauf kommen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    es ist davon auszugehen, dass Ihnen nicht die Restschuldbefreiung versagt wurde. Vielmehr wird einer Ihrer Gläubiger seine Forderung als aus unerlaubter Handlung stammend angemeldet haben. Entsprechend kann er diese Forderung auch weiterhin gegen Sie geltend machen. Der Vollstreckungsschutz greift in diesem speziellen Falle für Sie nicht. Um weiter auflaufende Zinsen, Rechtsverfolgungskosten usw. zu vermeiden, wäre eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger tatsächlich zielführend. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Zahlung lediglich auf Ihrem pfändungsfreien Einkommen beruhen darf und es zu keiner Benachteiligung der übrigen Gläubiger kommen sollte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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