Versicherung erstattet Schaden

Guten Tag, ich benötige bitte Eure Hilfe. Ich befinde mich seit letztem Jahr in der Insolvenz.
Für meine Hunde habe ich eine Krankenversicherung. Nun hat mir die Versicherung einen eingereichten Schaden in Höhe von 195€ erstattet.
Aktuell hab ich noch über 200€ auf meinem Konto. Ich konnte aber eben am Automaten nur 35€ abheben.
Heißt das, dass ich auf den Kosten die ich für den Tierarzt hatte und von der Versicherung erstattet bekommen habe, sitzen bleibe?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn ich Sie richtig verstehe, ist das Geld der Versicherung bereits auf Ihrem Konto eingegangen. Ich gehe davon aus, dass Sie Ihr Konto in ein P-Konto umgestellt haben. Bei einem P-Konto gelten starre Pfändungsgrenzen. Wenn Ihre Zahlungseingänge die Pfändungsgrenze übersteigen, dann führt dies dazu, das Sie an den Insolvenzverwalter abgeführt werden. Die Bank übernimmt keine Prüfung der Zahlungseingänge dem Grunde nach.

    Es besteht sonst regelmäßig die Möglichkeit, dass die Versicherung das Geld direkt an die zuständige Stelle überweist – in Ihrem Fall wohl an den Tierarzt.

    Sie sollten mit dem zuständigen Insolvenzverwalter sprechen und die Situation mit Ihm erörtern.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert