Vorzeitige Restschuldbefreiung

Hallo.
Meine Insolvenzverfahrenseröffnung war am 19.12.2019.
Durch die neue EU Regelung endet meine Abtretungsfrist ja am 18.07.2025 statt am 18.12.2025.
Wie sieht es aus bei einer vorzeitigen Restschuldbefreiung?
Die Verfahrenskosten sind bereits aus der Masse zu 100% bezahlt.
Wann endet nach Antrag meine Abtretungsfrist? 18.12 oder 18.07.2024?
Und wann sollte ich den Antrag stellen?

Vielen Dank

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    für Insolvenzverfahren, die zwischen dem 17.12.2019 und 16. Januar 2020 beantragt wurden, gilt eine Übergangsregelung. Hier verkürzt sich der Zeitraum auf fünf Jahre und sieben Monate.
    Die Insolvenzverfahren laufen i.Ü nach altem Insolvenzrecht- Altverfahren können durch Rückzahlung der Verfahrenskosten verkürzt werden, bei zusätzlicher Zahlung von 35 % der Schulden auf drei Jahre.
    Beste Grüße

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