außergerichtliche Schuldereinigungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einers Schulrenreinigungslan, habe ich mit diverse Gläubigern eine Ratenzahlung vereinbart. Bei einigen Gläubigern sind Restschulden in etwas 50,00 €, 20,00 € und bei einigen etwas mehr noch offen.

Nun meine Frage ist, ist es sinnvoll, wenn ich die kleinere Beträge sofort begleiche? oder bekomme ich Schwierigkeiten? kleinere Summen kann ich begleichen, größere wird eher schwieriger.

Haben Sie vielen Dank für eine Auskunft hierzu.

Hochachtungsvoll,
S. von Bergen

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
    mit dem außergerichtlichen Vergleich können Sie durch Einigung mit Ihren Gläubigern über eine Teilzahlung Ihrer Schulden eine Entschuldung ohne Insolvenzverfahren erreichen. Dazu müssen aber alle Ihre Gläubiger einverstanden sein, der .Schuldenbereinigungsplan muss von allen angenommen werden.

    Alle vereinbarten Vergleichsraten haben Sie danach pünktlich zu zahlen. Können Sie das nicht (mehr) , so können die Gläubiger, die kein Geld erhalten, ihre ursprünglichen Forderungen wieder in voller Höhe beanspruchen, also nicht nur die geringeren Beträge, auf die Sie sich mit ihnen geeinigt hatten. Sie sollten einen Schuldenberater oder Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
    Beste Grüße

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