Vorzeitige Restschuldbefreiung

Sehr geehrter Herr Kraus,

am 29.05.22 waren 3 Jahre meines Verfahrens vorbei und ich hatte im März 22 44% der Schulden und die Verfahrenskosten und die des Treuhänders zurück gezahlt. Der Bericht des Treuhänders ging Anfang April ans Insolvenzgericht und einen Monat vor Ablauf der Dreijahresfrist habe ich den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung gestellt. Das Schreiben zur Stellungnahme der Gläubiger ging am 20.05. aber erst an diese raus. Ich habe am 07.06.22 mit meinem Treuhänders gesprochen, der mir sagte, dass in der KW 25 voraussichtlich der Beschluss ergehen würde. Da nichts kam, rief ich am 04.07.22 bei Gericht an, um mich zu erkundigen, wie es nun aussieht. Dort bekam ich zu hören, dass die Rechtspflegerin wegen einer Coronainfektion meinen Vorgang nicht bearbeiten konnte und der Beschluss voraussichtlich diese Woche raus geschickt und nicht zurück datiert wird. Somit wäre die Pfändung des Junigehaltes mit in der Insolvenzmasse. Zudem bekam ich die Aussage, dass ich hätte ja rechtzeitig anrufen können, damit der Vorgang vielleicht früher hätte bearbeitet werden können und ich froh sein solle, dass es nur mittlerweile 50% seien dank der Gesetze. Ich finde dies eine Unverschämtheit und wundere mich über die Willkür unserer Bürokratie. Nach Aussage der Dame wäre Zeit gewesen und dort ginge es sehr schnell, was bei vielen anderen Gerichten wohl nicht der Fall sein soll.

Um einen kurzen Eindruck dessen zu bekommen, was es für mich bedeutet:
Meine Schulden sind durch die Insolvenz meiner Firma entstanden und beliefen sich auf knapp 65.000.- Euro. Ich verdiene gut und somit geht es um 1.400.- Euro (im Mai waren es nochmal 1.500.- Euro), die mir gepfändet wurden. Habe ich irgendeine Möglichkeit, das Geld zurück zu fordern?

Ich bedanke mich für Ihre Zeit und bin gespannt auf Ihre Antwort.

Freundliche Grüße Isabel

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