Nebenjob während der Wohlverhaltensperiode

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich, trotz intensiver Suche, keine abschließende Informationen zu folgendem Sachverhalt gefunden und bitte höflich um Auskunft

Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet in 03-2021
Ich war und bin durchgehend in Vollzeit berufstätig, es werden jeden Monat 1000+ EUR an den Insolvenzverfahren abgeführt.

Mein Verfahren steht kurz vor dem Abschluss und anschließendem Übergang in die Wohlverhaltensperiode.

Meine Frage: Wie und von wem werden während der Wohlverhaltensperiode Nebeneinkünfte aus Minijob und / oder Selbständigkeit im Bezug auf die abzuführenden Beträge berechnet.

Im Falle einer nebenberuflichen Selbständigkeit würde der finale Gewinn ja zum Beispiel erst mit Bescheid der Einkommenssteuer festgelegt.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    das pfändbare Einkommen Ist auch in der Wohlverhaltensphase pfändbar. Sie müssen den Insolvenzverwalter (nunmehr Treuhänder genannt) zwar nicht um Erlaubnis bitten, einen Nebenjob/ Minijob annehmen zu dürfen, haben ihm aber derartige Veränderung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse mitzuteilen. Auch monatliche Einkommensnachweise sollte er erhalten. Ihre unterschiedlichen Nettoeinkommen werden addiert und der pfändbare Betrag berechnet. Bevor Sie einen Mini- oder Nebenjob annehmen, sollten Sie daher nachrechnen, ob sich das für Sie lohnt.
    Beste Grüße

    Bevor Sie den Mini- oder Nebenjob annehmen, sollten nachrechnen, ob sich das für Sie lohnt

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