Vorzeitige Restschuldbefreiung

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Ich bin nun schon einige Zeit im Restschuldbefreiungsverfahren. Insolvenz Eröffnung 09.09.2015.

Meine Frage wäre, ob es möglich wäre, die Restschuldbefreiung schon nach 5 Jahren zu erhalten, da ja theoretisch von den Schulden bzw. des Hauptschuldners mehr als 35 % getilgt wurden. Der Insolvenzverwaltér hatte auch meine getätigten Spenden vor dem Eintritt der Insolvenz (Zeitraum 4 Jahre) angefochten und zurück verlangt, so dass die Verfahrenskosten eigentlich bezahlt sein müssten.

Am 20.02.2017 hatte das FMP (1. Hauptschuldner) die angemeldete Forderung EUR 15.026,53 auf EUR 6.026,53 reduziert. Da mein Vater seinerzeit einen Vergleich mit dem einzigen Schuldner meines Mannes und 1. Hauptschuldner von mir (FMP) finden konnte wurde das Insolvenzverfahren ja bei meinem Mann eingestellt. Es war ein Gemeinschaftlicher Kreditvertrag. Mein Mann hatte nur einen Schuldner und ich hatte 4. Schuldner. Oder müssen 35 % von den Gesamtschulden der 4. Schuldner bezahlt werden?
Für eine Rückantwort bedanke ich mich jetzt schon im Voraus.

M.f.G
D. Himpel

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert