Meine 1975 gegründete 1 Mann GmbH wurde im Februar 2007 wegen Vermögenslosigkeit aus dem HRG gelöscht.

Durch extreme unverschuldete Forderungsausfälle von über 2,5 Mio €, durch Auftraggeber, die in 2002 Insolvenz beantragt hatten, wie die PHILIPP HOLZMANN AG und Andere, konnte trotz meiner zinslosen Kredite die ich der GmbH in der Krisenzeit zur Verfügung gestellt habe, so auch anteilige Gehalts Rückzahlungen von 50 % für 1999 bis 2002, der Niedergang der GmbH nicht verhindert werden!
Die von mir ab 1997 bis zur Löschung im Februar 2007 und bis zur Auflösung 2010, an die GmbH zur Verfügung gestellten zinslosen Kredite & Gehalts Rückzahlungen belaufen sich auf ca. 450.000,- €
Außerdem bin ich für eine Bürgschaft in Höhe von 360.000,- € von einer Bank in Haftung
genommen worden. Hierzu habe ich nachstehende Fragen:
1. nach der Löschung der GmbH aus dem HRG wegen Vermögenslosigkeit, wurde mir vom Finanzgericht Düsseldorf erklärt, dass die mir entstandenen Verluste, in meinen Ekst. Erkl. anteilig rücktragfähig & fortlaufend vortragend mit anderen Einkünften verrechnet werden können bis die Verluste verbraucht sind. Ist die Abschreibung der Verluste in dem VAZ vorzunehmen in dem von mir an die GmbH ein Kredit vergeben wurde und danach auch ein bestandskräftiger Ekst. Bescheid wieder geöffnet werden muss, oder können die Verluste erst ab der Löschung der GmbH in 2007 anteilig auf 2006 rückgetragen und von 2007 fortlaufend vorgetragen werden?
2. Nach der Löschung der GmbH aus dem HRG, exestiert die GmbH noch weiter und besteht nach dem Steuerrecht die Möglichkeit, dass die GmbH in eine GbR oder Personeng. umgewandelt wird und der bestehende Verlustvortrag der GmbH in Höhe von ca. 325.000,- € in die GbR übertragen wird?
Da ich mit dem zuständigen FA Solingen, erhebliche Probleme habe und mein Steuerberater mit den anstehenden Themen überfordert ist, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn ich von Ihnen eine Unterstützung erhalte. Danke!

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Dieter Funke

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Funke,

    erstmal ganz herzlichen Dank für Ihre Anfrage und das uns entgegengebrachte Vertrauen. Wir freuen uns sehr darüber und müssen Ihnen leider dennoch mitteilen, dass wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterhelfen können. Wir bearbeiten derzeit alleine Mandate im Rahmen unserer Kernkomptenzen, dafür aber zu einem verhältnismäßig geringem Festhonorar.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und verbleiben mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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