Vorzeitige RSB nach drei Jahren

Sehr geehrter Herr Kraus, sehr geehrter Herr Ghendler,

meine Frage betrifft die Möglichkeit, das Verfahren nach drei Jahren vorzeitig zu beenden. In meinem Fall waren die Verbindlichkeiten teilweise auf einer Immobilie besichert, die inzwischen vom Insolvenzverwalter veräußert worden ist. Der Erlös reicht zwar aus, um die finanzierende Bank voll abzufinden, aber weil es daneben auch noch nicht besicherte Verbindlichkeiten gibt, sieht es jetzt vermutlich so aus, dass ein Gläubiger zu 100 % und die anderen neun nur zu ca. 5 % abgefunden werden können (zumal ja auch die Verfahrenskosten noch abgehen). Wenn man alles zusammenzählt liegt die Quote über 50 %, aber sie wird eben ungleich verteilt.
Kommt die vorzeitige Beendigung für mich in Frage, oder müssen alle Gläubiger zu 35 % berücksichtigt werden?
Es waren alle Forderungen zur Tabelle angemeldet. Die Aufhebung des Ende 2014 eröffneten Insolvenzverfahrens soll innerhalb der nächsten beiden Monaten erfolgen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
und vielen Dank auch für die vielen anderen nützlichen Informationen auf Ihrer Seite,
mit freundlichen Grüßen

B. Orb

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Orb,

    vielen Dank für Ihre Frage. Die Verkürzung der Insolvenz richtet sich nach § 300 Abs.1 Nr.2 InsO. Nach unserer Einschätzung spricht der Gesetzeswortlaut dafür, dass die Forderungen aller Insolvenzgläubiger in einer Höhe von 35 % befriedigt werden müssen. Es gibt derzeit noch keine Rechtsprechung zu diesem Sachverhalt, da eine Verkürzung der Insolvenz erst seit 2014 möglich ist. Es sind noch keine 3 Jahre seit der Reform vergangen.

    Ich kann Ihnen folgenden Artikel auf unserer Webseite empfehlen:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/wie-erreicht-man-verkurzte-restschuldbefreiung-nach-reform-2014-pfandbares-einkommen-freiwillige-eigenleistungen-verwertbares-vermogen-von-dritten-bereitgestellte-zahlungen-von-dritten-b/

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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