Lohnpfändung

Sehr geehrter Herr Kraus, sehr geehrter Herr Ghendler, in einiger Zeit werde ich wohl mit Lohnpfändung zutun bekommen. Meine Frage dazu ist was passiert mit dem Brangenzuschlag in wie weit ist dieser Pfändbar? Mein Grundgehalt beläuft sich auf 8,20€ bei 35h wöchentlich, dazu kommt noch Nachtzuschag wo ich zwischen 1000 und 1040€ bisher ausgezahlt bekommen, ab nächsten Monat kommen noch ca 300€ Brangenzuschlag dazu, wird dies dann im ganzen gerechnet oder wird diese zuschlag seperat berechnet. Dazu habe ich noch einen 450€ job dieser wird mit sicherheit wie Überstunden behandelt. Unterhaltspflichtig bin ich nicht.

Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit besten Grüßen
Micha

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Micha,

    grundsätzlich gehören Schichtzulagen und Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit zum unpfändbaren Teil des Arbeitslohns. Bei einer Lohnpfändung oder Lohnabtretung muss der Arbeitgeber die Pfändungsfreibeträge in der Pfändungstabelle beachten. In der Regel wird der jeweilige Branchenzuschlag dabei mitberücksichtigt. Die Pfändungsfreigrenze hängt stark von der Anzahl der Unterhaltspflichtigen ab, sodass hier in Ihrem Fall, auf Grund geringer Sachverhalts angaben, noch keine konkrete Antwort gegeben werden kann welcher Betrag bei Ihnen Pfändbar wäre.

    Deshalb schlage ich vor, dass Sie sich einen kostenfreien Beratungstermin geben lassen. Nur so können wir Ihren Sachverhalt voll umfänglich erfassen und eine Individuelle Beratung vornehmen.

    Mit freundlichen Grüssen

    Rechtsanwalt
    V. Ghendler

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