VWL

Servus,
der Insolvenz-RA meiner Frau hat uns alle Versicherungen, die für die Kinder als Rentenversorgung angedacht waren, eingesackt. Des Weiteren vertritt er die Meinung, dass meine Frau nicht mal die knappen 27 € vermögenswirksame Leistung annehmen darf, die der Arbeitgeber anbietet. Er hat auch die Zahlung der Geschäftsanteile, die ich als Ehepartner einzahlte, eingefordert (ich bin nicht als Zweit-Mieter eingetragen im Mietvertrag, aber es war mein Geld, also mein eigener,persönlicher Besitz; und ich bin nicht insolvent). Daraufhin hatten wir die außerordentliche Wohnungskündigung am Hals, die wir mit Hilfe ihrer Mutter – d.h. durch wiederholter Einzahlung der Geschäftsanteile in Höhe von 1.022 € – doch noch abwenden konnten. Sonst wären wir mit unseren Zwillingen ohne Wohnung auf der Straße gestanden! Die Insolvenz läuft seit 16.11.2011. Ist das alles so rechtens? Auf unsere Frage hin, ob auf diese Privatinsolvenz auch das neue Recht angewendet werden könnte,d.h. ob in unserem Fall auch eine verkürzte InsO-Zeit infrage käme, kam nur ein unfreundliches “Ihnen geht es doch gut, zahlen Sie einfach Ihre Schulden ab oder zahlen Sie eine angemessene Summe in Höhe von ca. 7.000 € auf einmal ab. Haben Sie jemanden, der Ihnen solch eine Summe leiht. Dann kommen aber noch Kosten für meine Vermittlung einer Einigung hinzu.” Unsere Fragen hierzu: 1. Gibt es für uns auch die Möglichkeit einer verkürzten InsO-Zeit? 2. Hat der InsO-RA recht,wenn er behauptet, dass meine Frau die freiwillige Leistung einer VWL nicht in Anspruch nehmen kann? 3. Gibt es eine Möglichkeit, schneller aus der InsO herauszukommen? Danke für eine Antwort. Bertram Natrasch

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Natrasch,

    vielen Dank für die Frage. Gerne möchte ich Ihnen diese beantworten.

    Sie können leider nicht von den Vorteilen der Reform 2014 bezüglich einer Verkürzung der Insolvenzzeit profitieren, da die Insolvenz Ihrer Frau vorher eingeleitet wurde. Sie haben dennoch die Möglichkeit einen Vergleich in der Insolvenz mit den Gläubigern durchzuführen. Gerne können wir Sie hierzu im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Beratung informieren und ggfs. weitere Schritte einleiten.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert