Während Wohlverhaltensperiode geht eine Kontopfändung ein

Guten Tag,
wenn während der Wohlverhaltensperiode eine Kontopfändung eingeht, wird dann der pfändbare Betrag des Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeführt oder an den Pfändungsgläubiger (Dieser hat seine Forderung nicht zur Insolvenztabelle angemeldet da die Forderung erst später entstanden ist). Erfährt der Pfändungsgläubiger dann von der Insolvenz?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau Metzrath,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig.

    Wenn die Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist, dann kann der Gläubiger weiterhin Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen. Diese werden jedoch für den Zeitraum des Insolvenzverfahrens fruchtlos sein, da der pfändbare Betrag an den Insolvenzverwalter abgeführt wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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