Weihnachtsgeld / Jahressonderzahlung

Guten Tag,
habe gehört das bis 500 Euro vom Weihnachtsgeld pfändungsfrei sind.
2050 brutto, 90 Prozent also 1845 Euro brutto sind Weihnachtsgeld.
Habe heute unsere Personalabteilung gefragt ob es berücksichtigt wird, man will es noch klären, die einen sagen es wird voll gepfändet, andere meinen 500 sind frei.
Frage:
Muss der Arbeitgeber es gleich richtig berechnen oder muss ich hinterher mir das Geld wieder holen?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    tatsächlich muss Ihr Arbeitgeber die Beträge von Beginn an korrekt berechnen. Zahlt er dem Gläubiger oder dem Insolvenzverwalter einen zu hohen Betrag aus, bleibt Ihr eigener Anspruch auf Weihnachtsgeld weiterhin ggü. Ihrem Arbeitgeber bestehen. Vertiefend dazu empfehle ich Ihnen auch diesen Beitrag auf unserer Homepage:

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/weihnachtsgeld-pfaendungsrechner/

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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