Weihnachtsgeld pfändbar?

Hallo, ich befinde mich in Privatinsolvenz. Mein Bruttolohn beträgt 2752€/Monat. Lohnsteuerklasse 3, 1 Kinderfreibetrag. Netto komme ich auf 2123,50€, was einen Pfändungsbetrag in Höhe von 144,61€ ergibt. Nun habe ich brutto 207€ Weihnachtsgeld erhalten. Kann dieses auch gepfändet werden? Wenn ja, wie hoch ist der Gesamtbetrag den ich abführen muss? Vielen Dank für Ihre Hilfe und einen guten Start ins neue Jahr.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte(r Fragesteller/in,
    Weihnachtsgeld ist bis zu einem bestimmten Betrag unpfändbar. Die Pfändbarkeit von Weihnachtsgeld ist in § 850a Nr.4 ZPO geregelt. Nach dieser Regelung kommt es für die Berechnung der Pfändbarkeit des Weihnachtsgeldes auf die Höhe des Bruttolohns und die Höhe des Weihnachtsgeldes an.
    Grundsätzlich kann man bis zu 670 Euro vom Weihnachtsgeld behalten. Mehr dazu lesen Sie hier: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/weihnachtsgeld-pfaendungsrechner/
    Beste Grüße

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