Teilweise Erwerbsgemindert in der Insolvenz

Guten Abend,

Ich bin in der Wohlverhaltensphase. Mein Einkommen setzt sich zusammen aus einem Gehalt und einer EM Rente. Bisher habe ich das zusammen gerechnet und dann entsprechend der Tabelle an den IV abgeführt.
Aktuell setze ich mich mit der Steuererklärung auseinander. Und da fällt mir auf, dass ich die EM ja nachträglich versteuern muss und dieser Einkommensanteil muss doch eigentlich auch einen Anteil haben, der die Werbungskosten berücksichtigt. Kann mir hierzu jemand eine Info geben?
Danke schön im voraus.

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