Weihnatsgeld
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe ein Weihnachtsgeld bekommen.
Zur veranschaulichung nehmen wir Beispielzahlen.
1.Das Weihnachtsgeld ist nur Brutto aufgeführt.2400€
2.Monatslohn 2550€
Auf die Gesamtsumme(4600€) zahle ich die normalen Abgaben.
Netto werden mir als eine Summe 3200€ ausgezahlt.
Meine Frage was muss ich an mein/e Insolvenzverwalter*Inn Zahlen?
Vielen Dank
Preuß
Sehr geehrter Herr P.,
sollten Sie sich in noch im Insolvenzverfahren befinden, ist das Weihnachtsgeld über dem Betrag von 500 Euro liegend pfändbar. Im Insolvenzverfahren haben Sie dem Insolvenzverwalter auch unaufgefordert Sonderzahlungen anzuzeigen. Wir haben einen Weihnachtsgeldpfändungsrechner erstellt, indem Sie nochmal selbst nachrechnen können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht