Lohnpfändung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich versuche momentan mit meinen Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen.Einige Gläubiger drohen aber bereits mit Lohnpfändung. Muss für das durchführen einer Lohnpfändung der Kredit seitens der Bank gekündigt worden sein?Oder ist eine Pfändung auch ohne vorherige Kreditkündigung möglich?
Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich muss eine Lohnpfändung vorher angekündigt worden sein. Dies ist regelmäßig so in den Kreditbedingungen vereinbart. Eine vorherige Kündigung des Kredits ist jedoch nicht unbedingt erforderlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler

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