Wohlverhaltensperiode

Meine Wohlverhaltensperiode lief am 16.10. aus.Jetzt bekam ich ein schreiben vom Gericht in dem ich meine einkommensverhältnisse angeben muss. Dazu muss ich sagen , das meine Tochter noch bei mir wohnt, quasi wie eine WG , die ein eigenes Einkommen hat.Sie beteiligt sich an den Kosten etc. Ich hatte mir ein bisschen geld gespart und ein bisschen was von meine 3 Kindern bekommen und konnte mir ein altes gebrauchtes Auto kaufen das auf meinen Namen läuft.
Von meinem Insolenzverwalter habe ich seit Jahren nichts gehört und Antworten bekomme ich da auch keine.
Kann mir jetzt die Restschuldbefreiung versagt werden ? Und welche Kosten kommen jetzt noch auf mich zu ?
Bin völlig ratlos
Vielen Dank
S. Kujenya

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    den Insolvenzschuldnern ist ab Beginn der Wohlverhaltensphase gestattet, Rücklagen aus dem unpfändbaren Einkommen zu bilden, sodass Sie grundsätzlich Anschaffungen tätigen dürfen. Nach Abschluss der Wohlverhaltensphase kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Bezüglich der Versagungsgründe möchten wir auf folgenden Link verweisen: https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/die-versagungsgrunde-im-insolvenzverfahren/

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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