Pflegegeld
Was geschieht im Falle einer Privatinsolvenz mit dem Pflegegeld das ich beziehe. Dieses geht nicht an einen Pflegedienst, sondern wird mir überwiesen. Ich selbst gebe dieses zum größten Teil, aber nicht vollständig, an jene weiter die mir im Rahmen meiner Behinderung helfen, bzw mich pflegen.
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich sind alle Geldleistungen pfändbar gemäß den Pfändungsgrenzen des § 850 ZPO. Ausgenommen hiervon sind jedoch alle Zahlungen, die dazu dienen einen Sozialfall zu vermeiden. Demnach sind Leistungen die zum Ausgleich von gesundheitlichen Schäden dienen, also das Pflegegeld nicht von der Pfändung umfasst. Dieses muss Ihnen belassen werden.
Mit freundlichen Grüßen
RA Kraus