Wohlverhaltensperiode und Pfändungsschutzkonto

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich habe ein Pfändungsschutzkonto und kann somit über 1079 Euro im Monat verfügen.
Wenn ich darüber komme, führt die Bank (DB) keine Überweisungen etc. mehr aus.
Ich hatte einen Verdienst von 1135 Euro nach Abzug des pfändbaren Betrages.

In der Wohlverhaltensperiode müsste ich doch über den restlichen Betrag von gut 50 Euro verfügen können. Die Bank lehnt dies ab,

Da ich seit längerer Zeit arbeitsunfähig bin bekam ich die Kündigung und möchte mich nun selbstständig machen. Das heißt auch, dass ich einen höheren verfügbaren Betrag benötige (für KV, RV etc.)
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich von dem selbstständigen Einkommen Beträge für RV,KV etc. abziehen kann – von dem Restbetrag wird dann der pfändbare Betrag abgezogen.

Wie verhält es sich, wenn ich am Anfang nur sehr wenig Umsatz mache?

Vielen Dank für Ihr Bemühen.

MfG Romina

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für den Beitrag. Viele Informationen rund um das Thema Pfändungsschutz in der Selbstständigkeit finden Sie unter dem folgenden Link:

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/pfaendungsschutz-fuer-selbststaendige-wie-berechnen-sich-die-pfaendungsfreigrenzen-vor-der-insolvenz-kann-ich-mein-geschaeftskonto-als-p-konto-fuehren/

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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