Wohlverhaltensperiode 24. Januar 2017/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von UserEntschuldigen Sie bitte, dass habe ich vorhin noch vergessen. Die Obliegenheiten nach § 295: muss ich die Meldungen an Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht senden oder reicht der IV. Danke Romina https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-01-24 15:09:082017-01-24 15:09:08Wohlverhaltensperiode
Dr. V. Ghendler says: 25. Januar 2017 um 14:03 Sehr geehrte Fragestellerin, vielen Dank für den Beitrag. Sie sind verpflichtet, sowohl dem Insolvenzgericht, als auch dem Insolvenzverwalter unverzüglich Mitteilung zu machen. Weitere Informationen zum Thema Obliegenheiten finden Sie unter dem folgenden Link: https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/ihre-5-obliegenheiten-im-privatinsolvenzverfahren/ Mit freundlichen Grüßen V. Ghendler Rechtsanwalt
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für den Beitrag. Sie sind verpflichtet, sowohl dem Insolvenzgericht, als auch dem Insolvenzverwalter unverzüglich Mitteilung zu machen. Weitere Informationen zum Thema Obliegenheiten finden Sie unter dem folgenden Link:
https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/ihre-5-obliegenheiten-im-privatinsolvenzverfahren/
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt