Wohlverhaltensperiode

Entschuldigen Sie bitte, dass habe ich vorhin noch vergessen.

Die Obliegenheiten nach § 295:

muss ich die Meldungen an Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht senden oder reicht der IV.

Danke Romina

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für den Beitrag. Sie sind verpflichtet, sowohl dem Insolvenzgericht, als auch dem Insolvenzverwalter unverzüglich Mitteilung zu machen. Weitere Informationen zum Thema Obliegenheiten finden Sie unter dem folgenden Link:

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/ihre-5-obliegenheiten-im-privatinsolvenzverfahren/

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert