Wohlverhaltensphase

Sehr geehrter Herr Gendler,

ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase.
Ich möchte mir mit den unpfändbaren Teil meines Arbeitslohnes ein Motorrad kaufen und dieses auf meinen Namen zulassen. Das Geld habe ich gespart und könnte es bar bezahlen.

Hier meine Frage: Muss ich meinem Treuhänder davon unterrichten? Und laufe ich Gefahr, das es mir weggenommen wird.

P.S. Ich besitze auch ein Auto, welches ich für meinen Arbeitsweg brauche.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Birke

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Birke,

    vielen Dank für die Anfrage. Hierzu möchte ich Ihnen den folgenden Artikel auf unserer Webseite empfehlen: https://anwalt-kg.de/lexikon/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/treuhander/

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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