Wohlverhaltensphase

Ich befinde mich bereits in der Wohlverhaltensphase und bin Ende Juli 2018 fertig mit der Insolvenz. Gegen meine Frühere Lebensgefährtin Bestanden zu diesem Zeitpunkt erhebliche Forderungen die Sie veranlasst haben in Insolvenz zu gehen. Durch diesen Gang wurde ich auch in die Insolvenz gezwungen. Nach dem Ihre Insolvenz Beendet war wurden die eingezahlten Gelder an die Gläubiger (auch Ich) verteilt. Darf ich nun das Geld behalten oder muss dieses Geld auch in meine Insolvenzmasse einfließen.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Sonderzahlungen (wie die Ausschüttung aus der Insolvenzmasse), die Sie während der Wohlverhaltensphase erhalten sind grundsätzlich nicht pfändbar.
    Gleichwohl sollten Sie den Erhalt der Zahlungen im Zuge Ihrer Informations- und Mitwirkungspflicht dem Treuhänder anzeigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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