Wohlverhaltensphase und Kontozugriff durch den Treuhänder

Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase.
Darf der Treuhänder Geld von meinem Konto einbehalten, wenn es zum Beispiel höher ist als der Freibetrag?
Zum Beispiel Geld einer Schenkung, Finanzrückerstattung odgl.
Muss die Bank dies dem Treuhänder melden und gibt sie dies automatisch an den Treuhänder weiter oder kann der Treuhänder die Herausgabe verlangen?
Ich darf doch ausser das der Teil der eh vom Gehalt gepfändet und einbehalten wird, das restliche Geld (ausser Erbe) behalten oder muss ich Angst haben, dass bei einem hohen Girokontostand die Bank Geld an den Treuhänder herausgibt?
Danke.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wir dürfen uns für Ihre Frage bedanken. Der Treuhänder darf grundsätzlich den pfändbaren Teil Ihres Vermögens einziehen. Sofern es sich bei Ihrem Konto um ein Pfändungsschutzkonto handelt, wird jedenfalls immer der über den Freibetrag hinausgehende Geldbetrag “geblockt”. Die Bank meldet diesen Umstand natürlich dem Insolvenzverwalter damit dieser prüfen kann, ob das Geld eingezogen werden kann und muss. Sofern nach bereits erfolgter Gehaltspfändung der auf ihrem Konto eingehende Auszahlungsbetrag die Grenzen des Pfändungsschutzkontos übersteigt, muss dies durch einen gerichtlichen Beschluss angepasst werden. Es wird dann durch das Insolvenzgericht beschlossen, dass der Auszahlungsbetrag Ihres Arbeitgebers den unpfändbaren Betrag auf Ihrem Konto darstellt.

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    Gerne unterstützen wir Sie bei einer Antragstellung. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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