GmbH / UG Geschäftsführer als freier Mitarbeiter möglich?
Hallo Herr RA Kraus,
wie Sie sicher wissen, muss ein UG/GmbH Geschäftsführer Sozialversicherungsbeiträge berappen, wenn er nicht selbst die Firma gegründet hat. Kann man es umgehen, wenn er sich als freier Mitarbeiter beschäftigen lässt? Geht das überhaupt?
Die besten Grüße
Ein Geschäftsführer
Sehr geehrter Fragesteller,
der GmbH/UG-Geschäftsführer als freier Mitarbeiter ist der Ausnahmefall – der Fiskus geht normalerweise vom Arbeitnehmer-Geschäftsführer aus. Allerdings ist es denkbar, als freier Geschäftsführer tätig zu sein, wenn Sie weisungsunabhängig, völlig frei in Ihrer Zeiteinteilung und ohne die weiteren Merkmale tätig sein werden (z. B. keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, kein Urlaubsanspruch, keine sozialen Leistungen usw.).
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt