Wohlverhaltensphase und Scheidung

Ich komme bereits nach 5 Jahren im März 2022 aus der Inso raus. Meine Frau und ich haben uns am 01.07.2020 getrennt, ausgezogen bin ich am 01.08.2020. Meine Frau will nach dem Trennungsjahr sofort den Scheidungsantrag einreichen. Ich verdiene ca. 2.300 EUR netto im Monat, nach Abzug der Pfändung rund 1.500 EUR. Steht mir Verfahrenskostenhilfe zu? Wenn nicht, steht ja dann gleich die nächste Inso ins Haus… Oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Vielen Dank vorab.,

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Ratsuchender,

    falls die Frage auf die Höhe des Ehegattenunterhalts anspielt, so kann ich in diesem Rahmen leider nicht beurteilen, inwiefern das durch die Insolvenz verminderte Einkommen dazu führt, dass die Unterhaltszahlung angepasst wird. Dies hängt auch vom Einkommen des Ex-Ehegatten ab.
    Falls die Kosten für die Scheidung gemeint sind, so kann unter Umständen Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Hier richten sich die Voraussetzungen nach § 115 ZPO.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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