Laufende Insolvenz

Hallo, ich habe ein paar Fragen zur Insolvenz: ich habe die Insolvenz im letzten Jahr angemeldet, seit Juni 2020 läuft sie- somit noch die 7Jahresregel. die Schuldensumme beträgt 10300€ 2500 sind durch die Pfändung schon beglichen und zusätzlich sind auf dem Auskehrungskonto nochmal 2500€ jetzt meine Frage: Wann kann ich welchen Antrag stellen um die Insolvenz zu verkürzen. – hier hat sich aktuell ja einiges geändert. Welche Kosten kommen dann zusätzlich auf mich zu (Verfahrenskosten?) mir ist es nicht möglich vom Pfändungsfreien Betrag noch Geld beiseite zu legen. Vielen Dank für Ihre Mühe Besten Gruß Edgar

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage.
    Wie Sie bereits erwähnt haben, fällt Ihr Verfahren noch unter das “alte” Recht. Allerdings gilt für Ihr Verfahren bereits die Übergangsregelung. Anhand Ihrer Angaben wird das Verfahren daher, wenn Sie nichts weiter unternehmen, im Juli 2025 enden. Hierfür muss kein Antrag gestellt werden.
    Unter Umständen wäre es möglich, bereits nach drei Jahren, also im Juni 2023 die Restschuldbefreiung zu erhalten.
    Hierzu ist es erforderlich, dass 35 % der Schulden sowie die Verfahrenskosten bezahlt sind. Ob der genannte Betrag hierzu ausreichend ist, kann ich nicht beurteilen, da es auf den Einzelfall ankommt. Laut Ihrer Angaben sind fast 50 % der Schulden bezahlt. Aber genaue Auskunft darüber erhalten Sie nur vom Insolvenzverwalter oder vom Insolvenzgericht.
    Der Antrag wäre dann bestenfalls einige Wochen vor dem Stichtag zu stellen, beispielsweise im April 2023.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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