Wohngeld

Hallo,
ich bin beim ende des 2ten Jahres und kurz vor dem Schlusstermin meiner PV und habe ein P-Konto. Seit kurzem bekomme ich Wohngeld in Höhe von 137,- was auch bei meiner Sparkasse kein Problem war, aber plötzlich sperrt die Sparkasse mein Wohngeld obwohl es ja eine Sozialleistungen ist und nicht gepfändet werden darf ( keine Mietschulden ). Dar der Insolvenzvw. das geld einbehalten und was ist wenn ich etwas Zuviel erhaltenes Wohngeld bei Neuarbeits Aufnahme zurückzahlen muss an die Wohngeldstelle ? 2 Frage , es gibt ab nächsten Monat eine Tariferhöhung im öffentlichen Dienst mit ca. 1200 € einmal Zahlung und monatlich 220 Euro Sonderzahlung bis März 2023, darf ich etwas davon behalten ? mein Schlusstermin ist Ende Mai . Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    Wohngeld kann über die P-Konto-Bescheinigung nicht geschützt werden, da das Wohngeldgesetz (WoGG) selbst keine Unpfändbarkeit anordnet, sondern § 54 Abs. 3 Nr. 2a SGB I. Daher ist hierzu ein Antrag auf Freigabe bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsstelle zu stellen.
    Beste Grüße

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