wohngeld Nachzahlung in der privatinsolvenz
Guten Abend sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hatte vor meiner Privatinsolvenz Wohngeld Im oktober beantragt. Der Antrag wird jetzt vim Januar voraussichtlich bewilligt. Meine Frage ist ; ist diede Nachzahlung komplett pfändbar ??? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen grüßen Schmetterling
Hallo Schmetterling,
grundsätzlich werden solche Fälle so gehandhabt, dass die Nachzahlungen auf die jeweiligen Monate angerechnet werden. Danach ist der pfändbare Betrag für die jeweiligen Monate neu zu ermitteln. Nur die pfändbaren Teile der Nachzahlungen gehören zur Insolvenzmasse (§§ 35, 36 Abs. 1 Satz 2 InsO).
MfG
Andre Kraus
RA