Zählen Inkassobriefe auch als Gläubiger ? Und was ist mit “alten” Schulden ?

Hallo,
zählen Briefe von Inkassounternehmen auch zu den Gläubigern mit ?
(Z.B. nicht bezahlte Telefonrechnung)
Oder nur gerichtliche Mahnbescheide, Gerichtsvollzieher etc. ?

Und was ist mit “alten” Schulden ?
Das Finanzamt und eine städtische kommunale Firma wollten vor 11 oder 12 Jahren von mir noch je ca. 50.000 – 60.000,- . Habe aber seitdem aber nie wieder etwas von denen gehört und auch nie wieder Bescheide, Post o. ä. von denen bekommen.
Sind das dann heute noch Gläubiger oder zählt das heute dann nicht mehr ?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    Ein Inkassounternehmen gilt technisch gesehen nicht als Gläubiger. Der Gläubiger ist die Person oder Organisation, die ursprünglich das Geld geliehen hat oder die Leistung erbracht hat, für die eine Zahlung erwartet wird.

    Ein Inkassounternehmen ist ein Unternehmen, das im Auftrag von Gläubigern arbeitet, um Schulden einzutreiben. Es kann jedoch auch passieren, dass ein Gläubiger eine Schuld an ein Inkassounternehmen verkauft. In diesem Fall übernimmt das Inkassounternehmen die Rolle des Gläubigers, weil es nun das Recht hat, den ausstehenden Betrag einzufordern.
    Beste Grüße

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