Zusatzeinkommen
ich beabsichtige mir während der Wohlverhaltensphase im Bereich `Kryptowährungshandel
ein Depot anzulegen und aufzubauen. Solange ich keine Auszahlungen mache, muss ich das trotzdem beim Insolvenzverwalter angeben. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
während der Wohlverhaltensphase müssen Sie dies nicht dem Insolvenzverwalter mitteilen. Vor der Wohlverhaltensphase sind Sie jedoch dazu verpflichtet Angaben zu machen, da es sich um einen Vermögenswert handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt