Falls Sie eine GmbH zur Verwaltung eigenen Vermögens gründen, wird grundsätzlich keine Gewerbesteuer anfallen. Sie können eigene Immobilien oder beispielsweise Beteiligungen verwalten.
Eine Ausnahme kann sein, wenn zu der bloßen Gebrauchsüberlassung an Dritte besondere Umstände hinzukommen. Das kann z.B. ein ständiger Wechsel sein – so bei der Vermietung von Ferienwohnungen. Denkbar sind auch Serviceleistungen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus
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Sehr geehrter Fragesteller,
Falls Sie eine GmbH zur Verwaltung eigenen Vermögens gründen, wird grundsätzlich keine Gewerbesteuer anfallen. Sie können eigene Immobilien oder beispielsweise Beteiligungen verwalten.
Eine Ausnahme kann sein, wenn zu der bloßen Gebrauchsüberlassung an Dritte besondere Umstände hinzukommen. Das kann z.B. ein ständiger Wechsel sein – so bei der Vermietung von Ferienwohnungen. Denkbar sind auch Serviceleistungen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus