Zwangsvollstreckung

hallo,
habe eine Zwangsvollstreckung erhalten,eigentlich die 2.es geht um die selbe sache.
die erste habe ich am 8.01.2018 erhalten mit der Zahlungsaufforderung in höhe von 472€
die auch bezahlt wurde..
jetzt erhielt ich nochmal eine in der höhe von 1.200€ vom selben Gläubiger / OGV
Es handelt sich laut schreiben um das Jahr 1996….
Habe ich nicht das Recht um Einsicht der Akten,bzw einer Auflistung bezahlter u. Ausstehender Zahlung die vorher schon geleistet wurden im laufe der ganzen Jahre…
danke,mfg.Mario

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Sie können vom Gläubiger gem. § 368 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Auskunft verlangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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