Betriebsfahrzeuge und Regelinsolvenz.

Ich führe ein Geschäft mit Möbelverkauf und weil es nicht mehr gut läuft, arbeite ich auch als Kurier (Subunternehmer). Ich habe zwei Transporter (beide finanziert) und meine Frau fährt mit zweitem auch als Kurier auf Basis (bei mir beschäftigt). Darf ich die beiden beim Regelinsolvenz behalten und die Raten weiter zahlen ? Ohne Transporter kann ich mein Geschäfts überhaupt nicht weiter führen. Wenn Ja, sind die Reparaturkosten, Versicherungen usw. von meinen Einkommen abgezogen ?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    sofern Ihre Selbstständigkeit freigegeben wird, sind Sie selbst für die Unkosten der Unternehmung verantwortlich. Der pfändbare Teil Ihrer Einkünfte resultiert aus dem fiktiven Einkommen. Ich empfehle Ihnen zur Vertiefung folgenden Beitrag auf unserer Homepage: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/regelinsolvenz/fragen-und-antworten/

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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