Erbfall während Wohlverhaltensphase
Hallo,
ich bin Erbe in einer Erbengemeinschaft und befinde mich noch ca. 1 Jahr in der Wohlverhaltensphase. Da sich ein Mitglied der Erbengemeinschaft gegen die Herausgabe des Erbschaftsgegenstands wehrt, bzw. überhaupt nicht reagiert, kann bis zur Auseinandersetzung der Erbschaft noch einige Zeit dauern.
Was passiert, wenn die Monetarisierung vor der Restschuldbefreiung nicht möglich ist?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
der Insolvenzverwalter wird bei Gericht eine nachträgliche Verteilung des pfändbaren Erbteils beim Gericht beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt