Dauer der Regelinsolvenz – Verfahren wurde am 31.07.2019 eröffnet
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen Zahlungsunfähigkeit wurde am 31.07.2019 das Verfahren über mein Vermögen eröffnet. Liegt die Dauer meiner Regelinsolvenz in diesem Fall noch bei 5-6 Jahren? Oder besteht die Möglichkeit diese auf 3 Jahre zu verkürzen? Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Leider besteht für Verfahren, die vor Dezember 2019 eröffnet wurden, keine Möglichkeit der Verkürzung (außer den bereits bestehenden Möglichkeiten: bei Rückzahlung der Verfahrenskosten auf fünf Jahre, oder Verfahrenskosten plus 35 % der Verbindlichkeiten auf drei Jahre).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht