Erwerbstätigkeit-Regelinsolvenz

Moin Moin, ich bin 54 Jahre alt und gehe einer geregelten Arbeit nach, dies ist jedoch keine Vollzeitstelle sondern eine Teilzeitstelle (25 Std.)….Es gibt ein ärztliches Attest, da meine Gesundheit eine Arbeit in Vollzeit nicht mehr zulässt. Kann ich trotzdem einen Antrag auf Regelinsolvenz stellen? M.Lett

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Lett,

    grundsätzlich unterliegen Sie während der Insolvenz der sog. Erwerbsobliegenheit nach § 287b InsO (Insolvenzordnung). Demnach sind Sie verpflichtet, ab Beginn der Abtretungsfrist bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, richtet sich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles. Sollte es Ihnen aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation nicht möglich sein, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen, ist auch ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis nicht zu beanstanden und stellt damit keinen Versagungsgrund i.S.d. § 290 InsO dar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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