Freigabe einer Imoblilie

Guten Abend mein Mann und ich befinden uns seit Anfang des Jahres in der Privatinsolvenz, weil weil wir begonnen hatten ein Haus zu bauen und sind mit unserem Bauberater auf die Nase gefallen. Der Insolvenzverwalter hat das Haus für uns freigegeben damit wir das Haus selber verkaufen können. Nun hat die Bank trotz Freigabe die Versteigerung eingeleitet. Nun verhält rs sich so dass wir einen Makler beauftragt hatten im Glauben das keine Versteigerung angestrebt werde. Auf Nachfrage beim Insolvenzverwalter wurde mir gesagt das wir uns einen Anwalt nehmen sollen denn der Insolvenzverwalter hätte uns das Haus freigegeben und dürfe uns keinen Rat geben was ich auch verstehe. Allerdings kann ich dem Makler nicht den Auftrag enziehen denn dann müssten wir die Maklergebühren zahlen andererseits kann ich aber auch kein Haus verkaufen welches versteigert wird. Um gegen die Bank anwaltlich vor zu gehen fehlt uns auch das Geld. Darf die Bank trotz Freigabe der Imobilie die Versteigerung einleiten und wer muss für die Kosten aufkommen.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    ich darf mich für Ihren Beitrag bedanken. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes und mangels weiterführender Informationen keine verbindliche Aussage in diesem Rahmen getroffen werden kann. Sollten Sie eine verbindliche Prüfung der Angelegenheit wünschen, bitte ich Sie um Kontaktaufnahme mit unserem Sekretariat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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