Forderung gegen Gesellschafter

Hallo,

ich wüsste gerne Folgendes:

Über das Vermögen einer UG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

Aus dem letzten Jahresabschluss der UG ergibt sich, dass noch Forderungen ggü. Gesellschaftern bestehen. Kann der Insolvenzverwalter diesen in der Bilanz ausgewiesenen Betrag bei dem Gesellschafter einfordern (Privatvermögen Gesellschafter UG)? Und wenn ja, wo ist das gesetzlich geregelt?

Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort und bedanke mich bereits jetzt!

2 Kommentare
  1. Sandra
    says:

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Ghendler,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Wo ist dieses Recht des Verwalters denn gesetzlich geregelt?

    MfG

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    Sollte die UG gegen Sie als Privatperson Ansprüche haben, ist es dem Insolvenzverwalter grundsätzlich gestattet diese Ansprüche geltend zu machen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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