GBR Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir(GbR aus zwei Personen) haben am 9.04.2020 eine Regelinsolvenz angeldet, der Verfahren ist jetzt durch und es läuft schon die Wohlverhaltungsphase. Unsere Gesamtschulden belaufen sich auf 52500€. Frage: muss jeder von uns die 35% von der Summe zahlen(je 18375€) um nach drei Jahren die Restschuldbefreihung zu beantragen oder insgesamt 18375€ d.h. geteilt durch zwei Personen?
Ich habe jetzt Job angenomen möchte aber wieder als Nebenjob die Selbständigkeit wieder aufnehmen ein Grünes licht habe ich vom Verwalter und vom Arbeitgeber. Der Lohn vom Job wird jetzt nach der Tabelle gepfändet.Wie wird in diesem Fall der Verdienst von der Selbständigkeit gepfändet?
Bitte um Antwort nach Möglichkeit.
Vielen Dank

Mit freundlcihen Grüssen
D. R.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr R.,

    vielen Dank für Ihre Frage, die jedoch weitere Fragen aufwirft. Zunächst ist zu trennen, ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der GbR eröffnet wurde oder jeder von Ihnen ein Insolvenzverfahren durchläuft. Ist nur die GbR im Insolvenzverfahren, dann kommt die 35 Prozent Regel gar nicht zur Anwendung, da eine GbR keine Restschuldbefreiung erlangen kann. Dies kommt nur für Sie als Gesellschafter in Frage. Damit Sie als Gesellschafter frei von den Verbindlichkeiten der GbR werden, müsste jeder Einzelne von Ihnen ein Insolvenzverfahren durchlaufen. Durch das GbR Insolvenzverfahren werden Sie von Ihren GbR-Schulden grundsätzlich nicht befreit. Jeder Einzelne müsste die Voraussetzungen der 35 Prozent Regel erfüllen, um vorzeitig von den Schulden befreit zu werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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