GmbH Insolvenz

Hoffe ich bin jetzt auf der richtigen Seite
Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor ich bei Ihnen einen Termin ausmache zur Besprechung, hätte ich noch ein paar Fragen.
– Ich bin alleiniger Geschäftsführer im angestellten Verhältnis. Die GmbH gibt es seit 2011, es wurden aber noch nie grössere Umsätze generiert.
1. In wie weit ist der einzige Gesellschafter Haftbar wenn ich die Insolvenz anmelde? Er ist in der GmbH nicht involviert.
2. Das Finanzamt hat jetzt Ansprüche in der Vollstreckung, ich kann aber schon seit 2 Jahren mir keinen Steuerberater leisten.
VG Wosch

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Wosch,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Haftung eines GmbH Gesellschafters beschränkt sich auf die Stammeinlage. Sein Privatvermögen dürfte nicht in Gefahr sein, private Haftung kommt nur für den Geschäftsführer in Betracht.
    Welche Folgen es hat, dass Sie seit mehreren Jahren keinen Steuerberater beschäftigen, kann nur nach einer Prüfung der Gesamtsituation beurteilt werden. Die Nichterfüllung steuerlicher Pflichten kann häufig eine private Haftung des Geschäftsführers gegenüber dem Finanzamt zur Folge haben.
    Um diese Fragen genau zu beantworten, biete ich Ihnen gerne eine kostenlose insolvenzrechtliche Erstberatung an. Melden Sie sich zwecks Terminvereinbarung einfach unter 0221 – 6777 0055 oder per Mail an info@anwalt-kg.de.
    Der Erstberatungstermin ist kostenlos, Sie können danach in Ruhe über Ihr weiteres Vorgehen entscheiden. Sollten strafrechtliche Konsequenzen beispielsweise wegen Insolvenzverschleppung zu befürchten sein, so raten wir Ihnen natürlich zu einem schnellen Handeln.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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