Mehrwertsteuer bei regelinsolvenz

Hallo bin gerade an der Berechnung für die 3 jahresregelung.jetzt die Frage: bezahle ich bei den Verfahrenskosten auch die Mehrwertsteuer? Ist bei ihrem Rechner nicht aufgelistet.bin ehemals selbstständig und im Angestelltenverhältnis

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    gemäß §7 InsVV ist die Umsatzsteuer auch an den Insolvenzverwalter zu entrichten. Die Gerichtskosten hingegen umfassen die Mehrwertsteuer nicht. In unserem 3-Jahresrechner werden Beträge inkl. Mehrwertsteuer als Berechnungsgrundlage verwendet. Beachten Sie jedoch, dass es sich dabei um Schätzwerte handelt.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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