Mehrwertsteuer bei regelinsolvenz
Hallo bin gerade an der Berechnung für die 3 jahresregelung.jetzt die Frage: bezahle ich bei den Verfahrenskosten auch die Mehrwertsteuer? Ist bei ihrem Rechner nicht aufgelistet.bin ehemals selbstständig und im Angestelltenverhältnis
Sehr geehrte Fragestellerin,
gemäß §7 InsVV ist die Umsatzsteuer auch an den Insolvenzverwalter zu entrichten. Die Gerichtskosten hingegen umfassen die Mehrwertsteuer nicht. In unserem 3-Jahresrechner werden Beträge inkl. Mehrwertsteuer als Berechnungsgrundlage verwendet. Beachten Sie jedoch, dass es sich dabei um Schätzwerte handelt.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt