Miete bei Regelinsolvenz

1. Wird bei dem mtl. Betrag, den ich an den Insolvenzverwalter abführen muss für die Kosten des Verfahrens und die Schuldentilgung an die Gläubiger die Höhe meiner Miete in irgendeiner Weise beeinflusst? Dieser Betrag richtet sich ja nach einem fiktiven Einkommen, das ich als Angestellter hätte und nicht nach meinen tatsächlichen Einnahmen als Selbstständiger.

2. Muss ich dem Verwalter melden, wenn ich einen kleinen Anteil an einem selbstgenutzten Haus – also ohne jegliche Einnahmen aus Vermietung- als Schenkung von meiner Tochter erhalte?

Vielen Dank.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    ich darf mich für Ihren Beitrag bedanken und antworte darauf gerne wie folgt:

    Zu 1.

    Sofern Sie nicht über ungewöhnlich hohe, unvermeidbare Mietkosten verfügen, ist Ihre Miete normal zu entrichten.

    Zu 2.

    Sie müssen grundsätzlich jeden Vermögenszuwachs dem Insolvenzverwalter melden. Ansonsten kann es sich dabei um einen Versagungsgrund für Ihre Restschuldbefreiung handeln.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert