1- Sterne Bewertung nach Kontopfändung

Sehr geehrte Damen und Herren

Kurzform: Kunde schloss sehr begeistert einen Jahresvertrag ab, zahlte jedoch Monate lang nicht. Kunde reagierte nicht auf viele Zahlungserinnerungen. Reaktion kam erst dann, als bereits ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurde. Durch dieses Mahnverfahren wurde letztlich sein Konto gepfändet. Jetzt eineinhalb Jahre später die 1-Sterne-Bewertung.

Fazit: Es wird hier also unterm Strich lediglich “bewertet”, dass sein Konto gepfändet wurde.. Wir waren weder unhöflich, noch haben wir ein schlechtes Training gemacht. Seinerseits jedoch sehr hitzige E-Mails und null Verständnis.

Darf jetzt ein Unternehmer, aus Angst vor schlechten Bewertungen, kein Mahnverfahren mehr einleiten, wenn sich ein “Kunde” nicht an Verträge hält?

Wir wissen auch nicht recht, wie wir diese Bewertung kommentieren sollen. Denn er kann ja sonst noch was schreiben und wir wollen keine “Debatte” auslösen. Noch dazu erhöht ein Kommentar die Relevanz der Bewertung.

Vielen Dank.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Tom L.,

    anhand Ihres Beitrags gehe ich davon aus, dass der Verfasser der negativen Bewertung einen 1-Sterne-Kommentar ohne Text hinterlassen hat. Google hat zur Sicherstellung von Objektivität und eines hohen Standards Richtlinien geschaffen. Diese orientieren sich teilweise an den rechtlichen Vorgaben und sollen sicherstellen, dass Rezensionen objektiv und rechtgemäß abgegeben werden. Hiernach entfernt Google Bewertungen insbesondere in Fällen, bei denen nachweislich “Rachebewertungen” ohne Tatsachengrundlage abgegeben werden.

    In Ihrem Fall gilt: Die Bewertung des Verfasser gibt keinerlei auf die Dienstleistung bzw. Ihre Produkte bezogenen Aufschluss. Ferner verstößt sie gegen das Gebot der Nennung von Vor- und Nachteilen. Daher ist die Bewertung zu entfernen.

    Gerne kümmern wir uns um die Entfernung Ihrer Bewertung. Wenden Sie sich dafür über die Mailadresse: unternehmer@anwalt-kg.de an uns oder rufen Sie uns über unsere kostenlose Hotline an.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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