Mietkaution in der WVP
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Insolvenz endet im Januar 2020 – nun müssen wir wegen Eigenbedarfs des Vermieters umziehen und haben hierzu 2 Fragen:
– erhalten wir unsere Mietkaution vom jetzt genutzten Objekt ohne Einschränkung zurück und muss der Vermieter hier die Erlaubnis des Treuhänders einholen?
– wird ein möglicher neuer Vermieter ebenfalls wegen der neuen Kaution vom Treuhänder angeschrieben oder müssen wir nur die neue Wohnanschrift melden?
Vielen Dank und Ihnen und Ihrem Team noch ein gesundes Neues Jahr!
Sehr geehrter Fragesteller,
bei Beendigung des Mietverhältnisses würde der Insolvenzverwalter Zugriff auf die Mietkaution erlangen. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn Ihr Insolvenzverwalter eine sog. “Nachtragsverteilung” in Bezug auf die Mietkaution beantragt hätte. Bitte wenden Sie sich unbedingt im Vorfeld an Ihren Verwalter. Ihr neuer Vermieter wird definitiv über Ihre Insolvenz informiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt