Pfändung bei meiner Ehefrau?
Guten Tag,
ich bin Unternehmer und stehe vor der Insolvenz.. Ich wollte Sie zur Pfändung fragen: Kann aufgrund meiner Insolvenz bei meiner Frau gepfändet werden?
Meine Frau hat ein Sparguthaben und einige Wertsachen wie Uhr, Schmuck usw. Wir leben in einer Zugewinngemeinschaft und sind seit 15 Jahren verheiratet.
Danke Ihnen!
Michael
Ich bin 65 Jahre alt war 22 jahre selbstständig bin durch die jahrelange pflege meines Mannes
und den Tod 2014 in regelinsolvenz gekommen.Habe ein P-Konto würde gern noch nebenbei
etwas arbeiten.was würde mir bleiben bei 450 € . Mein Insolvenzverwalter ist nicht mein Freund
Ihre Artikel sind so einfach geschrieben das sogar ich sie verstanden habe. Bloß schade das ich
sie erst jetzt gefunden habe
Hallo Michael,
es kommt darauf an:
– falls Ihre Frau für Ihre Schulden mithaftet, dann ja. Das ist der Fall, wenn sie einen Vertrag mit unterschrieben hat, d. h. auch Vertragspartnerin geworden ist. Falls das Konto als ein gemeinschaftliches Konto ist, haftet sie mit.
Da dies das eigene Koto Ihrer Frau sein dürfte, wird sie damit nicht haften. Eine Pfändung droht ihr deshalb nicht.
– Ebenso verhält es sich mit dem Schmuck etc. Dies sind eindeutig Sachen Ihrer Ehefrau, die nicht gepfändet werden. Die Zugewinngemeinschaft und die Ehezeit sind insoweit unerheblich.
Ich hoffe, das war hilfreich.
VG
Andre Kraus
Rechtsanwalt