Privat- oder Regelindolvenz?

Hallo Herr Kraus,
nehmen wir an jemand hat vor 10+ Jahren als “Strohmann” kurzzeitig als Geschäftsführer für GmbHs fungiert. Diese sind längst liquidiert. Er wurde allerdings nach Paragraf 64 GmbH Gesetz vom Insolvenzverwalter in Haftung genommen, woraus einige 10.000 € Schulden resultieren. Weiterhin fordert aus einer anderen GF eine Krankenkasse zigtausend Euro.
In der Folgezeit sind dann Privat hohe Schulden hinzu gekommen. In den letzten Jahren Festanstellung und ein Nebengwerbe als Einzelgewerbetreibender. Aus diesem Gewerbe keine Schulden, aber die Altlasten hängen halt nach. Das Gewerbe soll nun abgemeldet werden und sich auf die Festanstellung konzentriert werden. (Von 2017 und 2018 wurden hier höhere Umsätze gemacht, so dass Umsteuerpflicht bestand.)

Welches Insolvenzverfahren wäre hier richtig? Privat- oder Regelinso? Gehen wir davon aus, dass es mehr als 50 Gläubiger gibt…
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Besten Dank!

Sofern der Beitrag hier doppelt ist, bitte ich um Entschuldigung. Hatte es gestern schon mal versucht, finde meinen Beitrag aber nicht …

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    grundsätzlich knüpft das Gesetz an den Umstand an, ob Sie eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und ausgeübt haben. Ist das der Fall, kommt grundsätzlich das Regelinsolvenz für Sie in Betracht. Ausnahmsweise können auch selbständig wirtschaftliche tätige Schuldner ins Verbraucherinsolvenzverfahren gehen, wenn weniger als 20 Gläubiger bestehen. Eine wesentlicher Unterschied der beiden Verfahrensarten besteht darin, dass in der Regelinsolvenz grundsätzlich kein vorheriger Einigungsversuch mit den Gläubigern dem Insolvenzgericht bewiesen werden braucht.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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