Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war bis zum 2.3.2011 Selbständig, allerdings sind daraus keine Schulden entstanden. Die Schuldnerberatung der Caritas sagte mir das bei 21 Gläubigern nur noch eine Regelinsolvenz durchführbar wäre. Ist das tatsächlich der Fall?

MfG

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Bornholt,

    vielen Dank für Ihre Frage. Für ehemals selbstständig Tätige mit mehr als 19 Gläubiger kommt nur das Regelinsolvenzverfahren in Betracht. Gerne können wir Sie bei der Einleitung begleiten. Rufen Sie uns dazu an und vereinbaren einen telefonischen Beratungstermin.

    Mit freundlichen Grüßen
    RA Andre Kraus

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