Gerichtskosten im Privatinsolvenzverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wiederhole meine Frage vom 25.02.2018.
Für meinen Lebenspartner wurde im Dezember 2013 die Restschuldbefreiung erteilt. Stundung der Gerichtskosten war zu Verfahrensbeginn beantragt. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung wurde er aufgefordert, Nachweise (Einnahmen/Ausgaben) vorzulegen. Bis zum Sommer vorigen Jahres gab es zur Rückzahlung keine Entscheidung (mangels ausreichendem Einkommen). Erst im Juli erhielt er den Bescheid, Raten zu zahlen.
Meine Frage: wie lange muss er die Raten zahlen?
Zählen die 48 Monate nach Restschuldbefreiung von Dezember 2013 bis Dezember 2017 oder beginnt diese Frist erst mit Bescheid zur Rückzahlung?
P.S. Die Rechtspflegerin ist der Auffassung, dass die Ratenzahlung auf 48 Monate beschränkt ist, d.h. ab Juli 2017 bis Juli 2021 („…da die Anordnung der Ratenzahlung vor Ablauf des 48 Monatszeitraum am 25.07.2017 erfolgte verbleibt es beim Beschluss…“).
Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass die Beantwortung der Fragen ohne das Vorliegen der gerichtlichen Beschlüsse nicht rechtsverbindlich beantwortet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt